In unserem Haus verläuft ein Korridor in die Einstellhalle. Beidseitig des Korridors befinden sich Brandschutztüren. Darf an diesen Türen im unteren Bereich ein Schutzblech angebracht werden? Es kommt leider oft vor, dass die Bewohner beim Transport von schweren Gegenständen an die Türe stossen und diese beschädigen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.

Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Unsere Türen zu Treppenhaus und zur Garage schliessen nicht mehr dicht – ist das problematisch in Bezug auf den Brandschutz? Meiner Ansicht nach müsste zumindest eine der Türen dicht sein damit das Stiegenhaus im Brandfall nicht zum Kamin wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton St. Gallen

Aus Brandschutzsicht müssen nur die Türen mit Anforderung an den Feuerwiderstand dicht schliessen.

Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.

In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; St. Gallen

Für Wohnungseingangstüren sind in den Brandschutzvorschriften keine rauchdichten Türen vorgesehen.

Wir möchten im Laubengang unseres Mehrfamilienhauses eine schwenkbare Gittertüre zur Treppe hin anbringen, für die Sicherheit von Kleinkindern. Die 90 cm hohe Türe ist nicht fix geschlossen und liesse sich im Brandfall in beide Richtungen öffnen. Ist dies erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Zürich

Grundsätzlich müssen Fluchtwege jederzeit frei und sicher benutzbar sein.