Wir möchten im Laubengang unseres Mehrfamilienhauses eine schwenkbare Gittertüre zur Treppe hin anbringen, für die Sicherheit von Kleinkindern. Die 90 cm hohe Türe ist nicht fix geschlossen und liesse sich im Brandfall in beide Richtungen öffnen. Ist dies erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Zürich

Grundsätzlich müssen Fluchtwege jederzeit frei und sicher benutzbar sein. Führen Fluchtwege über Türen, müssen sich diese in Fluchtrichtung jederzeit ohne Hilfsmittel rasch öffnen lassen. Ob das Kindergitter für alle im Notfall intuitiv bedienbar ist oder den Fluchtweg eher beeinträchtigt, ist schwer abzuschätzen. Bitte nehmen Sie dazu mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt auf.

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