Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
An das Schliesssystem von Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern werden aus Sicht des Brandschutzes keine Anforderungen gestellt. Die Hauseingangstür hingegen muss von Innen jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können.