Ich bin Stockwerkeigentümer und möchte meine Wohnung im 3. OG und Dachgeschoss umbauen. Als Auflage für die Baugenehmigung verlangt das Bauinspektorat, dass in allen Wohnungen EI30-Türen installiert werden. Die anderen Stockwerkeigentümer sind nicht bereit, die Kosten für eine Ertüchtigung Ihrer Wohnungstüren zu übernehmen, zumal die anderen Wohnungen nicht von meinen baulichen Massnahmen betroffen sind. Inwiefern kann ich mich auf den Bestandesschutz berufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob bei einer baulichen Änderung an einem Gebäude Anpassungen in Bezug auf den Brandschutz vorgenommen werden müssen, liegt im Ermessensspielraum der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Wir möchten in unserem Altbau in der Küche einen alten Holzofen durch einen Pellettofen ersetzen. Kann es sein, dass die Feuerpolizei im Rahmen der Prüfung dieses Ofenersatzes vorschreibt, dass wir die alten Wohnungstüren durch neue Brandschutztüren ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es geht nicht eindeutig aus Ihrer Frage hervor, ob es sich um ein Einfamilien- oder ein Mehrfamilienhaus handelt und was mit «Wohnungstüren» genau gemeint ist.

In unserem Haus verläuft ein Korridor in die Einstellhalle. Beidseitig des Korridors befinden sich Brandschutztüren. Darf an diesen Türen im unteren Bereich ein Schutzblech angebracht werden? Es kommt leider oft vor, dass die Bewohner beim Transport von schweren Gegenständen an die Türe stossen und diese beschädigen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.

In einem geplanten Zweifamilienhaus gibt es im UG mit Kellerbereich, Einstellraum und Technikraum 5, im EG mit Wohnungseingang 2, im OG mit Wohnungseingang 1 und bei der Attika 1 Tür. Welche dieser 9 Türen müssen Brandschutztüren EI30 sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Wesentlichen müssen in Ihrem geplanten Mehrfamilienhaus die beiden Wohnungen einzeln, der vertikale Fluchtweg (das offene Treppenhaus), der Kellerbereich, der Einstellraum, und unter Umständen der Technikraum je als Brandabschnitte vorgesehen werden.

Was gibt es bei einer Haustüre bei QSS 1 zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderung an eine Haustür ergibt sich nicht aus der Qualitätssicherungsstufe, sondern aus der Nutzung des Gebäudes. Je nachdem, wofür das Gebäude genutzt wird, muss die Tür eine definierte Mindestbreite (in der Regel mind. 90 cm), in Fluchtrichtung öffnen oder ein bestimmtes Schliesssystem aufweisen. Einen Feuerwiderstand muss eine Türe zum Aussenbereich des Gebäudes im Normalfall nicht aufweisen.

Wir empfehlen Ihnen, mit der Suche nach Nutzung die Anforderungen situationsbezogen nachzuschlagen (das Thema Türen gehört zum Bereich Flucht- und Rettungswege).