Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Im Wesentlichen müssen in Ihrem geplanten Mehrfamilienhaus die beiden Wohnungen einzeln, der vertikale Fluchtweg (das offene Treppenhaus), der Kellerbereich, der Einstellraum, und unter Umständen der Technikraum je als Brandabschnitte vorgesehen werden. Türen zwischen den Brandabschnitten müssen entsprechend mit Feuerwiderstand EI 30 ausgebildet werden.
Abschliessend muss diese Frage anhand Ihrer Pläne mit der für Ihren Wohnort zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden.