Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Müssen Heizleitungen abgeschottet werden, wenn sie durch Brandabschnitte geführt werden?
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Ein Einfamilienhaus wird zu einem Zweifamilienhaus umgebaut. Müssen die Wohnungen durch einen Brandabschnitt getrennt werden, auch wenn keine weiteren baulichen Veränderungen vorgenommen werden?
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Müssen bei einem Wohnhaus, in dem mehrere Wohnungen zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden dürfen, die Lüftungsleitungen zwingend in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht vertikal durchs Gebäude geführt werde?
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Wie sind die Anforderungen an die Abdichtung und die Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen im Detail zu verstehen?
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Darf man im vertikalen Fluchtweg einen Kabelkanal aus Kunststoff für die Erschliessung der dort installierte Geräte und Installationen verwenden?
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Wir bauen ein Gebäude um, das sich eine Wand mit einem Ersatzneubau teilt. Dieser ist 12 m hoch. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um ein Gebäude mittlerer Höhe handelt mit einem Feuerwiderstand von REI180? Welches Material soll diese Wand haben und was wäre die Mindeststärke?
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Gibt es Vorgaben dazu, welches System beim Verschliessen von Durchbrüchen zu bevorzugen ist?
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Was sind die Anforderungen an die Abschottung einer 75 mm Schmutzwasserleitung durch die Wand? Was ist wenn auf einer Seite ein horizontaler oder vertikaler Fluchtweg ist?
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Ich bin Stockwerkeigentümer und möchte meine Wohnung im 3. OG und Dachgeschoss umbauen. Als Auflage für die Baugenehmigung verlangt das Bauinspektorat, dass in allen Wohnungen EI30-Türen installiert werden. Die anderen Stockwerkeigentümer sind nicht bereit, die Kosten für eine Ertüchtigung Ihrer Wohnungstüren zu übernehmen, zumal die anderen Wohnungen nicht von meinen baulichen Massnahmen betroffen sind. Inwiefern kann ich mich auf den Bestandesschutz berufen?
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