In der BSR 15-15 werden in den Tabellen unter Ziffer 3.7.1 nutzungsbedingt die Anforderungen an vertikale Fluchtwege angegeben. Bei Wohngebäuden geringer Höhe wird beispielsweise die Anforderung für ein bauliches Konzept mit REI30 vorgegeben. Wenn der vertikale Fluchtweg ohne Abschluss bis ins UG führt, muss er dann im UG REI60 erfüllen und ab dem Niveau EG REI 30, zum Beispiel REI 60 in massiver Bauweise und ab EG REI 30 als gekapselter Holzbau?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Interpretation ist absolut korrekt.

In einem alten Mehrfamilienhaus befindet sich die oberste Wohnung im Dachbereich. Nun soll der Estrichboden bzw. die Wohnungsdecke der zweitobersten Wohnung gedämmt werden. Muss diese Decke brandabschnittsbildend sein? Gibt es Anforderungen an das Tragwerk des Estrichbodens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen muss brandabschnittsbildend ausgebildet werden und es bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks.

Unser als erhaltenswert eingestuftes Haus ist einseitig angebaut, mit einer Brandmauer zum Nachbarn. Wir möchten nun das Dach sanieren und ein Unterdach anbringen. Was müssen wir im Zusammenhang mit der Brandschutzmauer beachten und prüfen lassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Die Grundsatzabklärungen muss der Projektverantwortliche (in der Regel der Architekt oder der Bauleiter) zusammen mit den zuständigen Stellen und den Fachplanern machen:

Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Wir planen bei einem Doppeleinfamilienhaus eine einschalige Betonwand als Brandmauer. An beiden Seiten schliessen Wendeltreppen an, die mit Schallschutzlagern in der Betonwand abgestützt werden. Ist das zulässig oder müsste die Brandmauer dazu doppelschalig ausgeführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich ist es möglich, Tragwerksteile in eine Brandmauer einzulassen (siehe auch Brandschutzerläuterung 100-15 Ziff. 3.4); soweit die Stabilität der Mauer nicht beeinträchtigt wird und keine Wärme durchgeleitet wird.