Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fluchtwege müssen über Treppen führen.

Ein Laubengang wird mit einer vertikalen Fluchttreppe entfluchet, unter der Kehrichtcontainer platziert sind. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Spital/Klinik, Alters- und Pflegeheim, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Im Bereich eines vertikalen Fluchtweges gilt der Grundsatz, dass dieser freigehalten werden muss und keiner anderen Nutzung dienen darf. Ein Kehrichtcontainer im Treppenbereich würde diesem Grundsatz wohl eher widersprechen, eine akzeptable Lösung ist aber nicht ausgeschlossen.

Wir planen ein Drei-Familien-Haus mit einer Höhe von 9.5 m bis OK First. Dürfen wir eine halb gewundene Treppe ohne Zwischenpodest erstellen mit einer Breite von 1.20 m.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Eine gewendelte Treppe ist für Wohngebäude mit geringer Höhe möglich, wenn die Breite mindestens 1,20 m und die innere Auftrittsbreite mindestens 10 cm beträgt.