Objekt: Spital/Klinik, Alters- und Pflegeheim, bis 11 m hoch, Kanton Zürich
Im Bereich eines vertikalen Fluchtweges gilt der Grundsatz, dass dieser freigehalten werden muss und keiner anderen Nutzung dienen darf. Ein Kehrichtcontainer im Treppenbereich würde diesem Grundsatz wohl eher widersprechen, eine akzeptable Lösung ist aber nicht ausgeschlossen.
Die Frage muss daher objektbezogen, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und dem Brandschutzkonzept, beurteilt werden. Wenden Sie sich dazu mit Ihren Brandschutzplänen an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.