Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Eine gewendelte Treppe ist für Wohngebäude mit geringer Höhe möglich, wenn die Breite mindestens 1,20 m und die innere Auftrittsbreite mindestens 10 cm beträgt. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.