Wir planen ein Drei-Familien-Haus mit einer Höhe von 9.5 m bis OK First. Dürfen wir eine halb gewundene Treppe ohne Zwischenpodest erstellen mit einer Breite von 1.20 m.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Eine gewendelte Treppe ist für Wohngebäude mit geringer Höhe möglich, wenn die Breite mindestens 1,20 m und die innere Auftrittsbreite mindestens 10 cm beträgt. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

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