Der Zugang zu unserem Museum in einem offenen Dachgeschoss erfolgt über ein schmales Treppenhaus. Es können sich etwa 120 Personen im Raum aufhalten. Gilt dieses Treppenhaus, an das weitere Wohnungen angeschlossen sind, als Fluchtweg und welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Anhand Ihrer Beschreibung entsprechen die örtlichen Gegebenheiten nicht den Grundanforderungen gemäss den geltenden Brandschutzanforderungen (die Grundanforderungen finden Sie im Fachthema Flucht- und Rettungswege).

In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; St. Gallen

Für Wohnungseingangstüren sind in den Brandschutzvorschriften keine rauchdichten Türen vorgesehen.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Laubengang so auszubilden, dass er als Balkon genutzt werden kann, dort, wo er nicht als Fluchtweg dient? Die Laubengänge führen zu einer Aussentreppe: Gibt es für die Aussentreppe selbst bezüglich Feuerwiderstand und Materialisierung der Konstruktion (Treppenpodeste, Tragkonstruktion, Geländer) keine Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich

Lauben werden grundsätzlich analog horizontaler Fluchtwege behandelt.

In einer Unterkunft für Sportler (Beherbergungsbetrieb [b]) mit einer Grundfläche unter 600 m2) ist die Personenbelegung pro Geschoss 18 bis max. 25 Personen (Anzahl Betten). Die Fluchtwege zum Treppenhaus sind nicht länger als 35 m. Genügt ein Treppenhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Beherbergungsbetrieb [b], bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ein Treppenhaus reicht aus. Zwei vertikale Fluchtwege sind nur gefordert, wenn es einen Raum gibt, der mit mehr als 100 Personen belegt werden kann.

Ab wann gilt eine Treppe als gewendelt? Darf eine Treppe im Treppenhaus (Breite: 1.20 m) zu einem Viertel gewendelt sein, wenn sie von Erdgeschoss bis Dachgeschoss verläuft und die Studiowohnung eine eigene, interne Treppe hat? Wenn das Studio als Hobbyraum genutzt wird, darf die Treppe dann vom Erdgeschoss bis ins Studio verlaufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Als gewendelt gelten alle Treppen, die einen gebogenen Lauf haben. Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein Gebäude mittlerer Höhe.

In einem Mehrfamilienhaus mit einer Geschossfläche <900m2 sind zwei vertikale Fluchtwege vorgesehen, die über einen gemeinsamen Hauseingang im EG ebenerdig ins Freie führen. Gemäss Artikel 2.4.1, Absatz 3, der Brandschutzrichtlinie 16-15 müssen mehrere vertikale Fluchtwege unabhängig voneinander an einen sicheren Ort führen. Ist ein gemeinsamer Hauseingang trotzdem zulässig, da lediglich ein vertikaler Fluchtweg gefordert wäre?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Diese Frage ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt. Wir, die Fachstelle Brandschutz der GVB, interpretieren dies für den Kanton Bern folgendermassen:

In einem Mehrfamilienhaus ist ein Treppenhaus mit einem Auftrittsmass von 22 cm und einer Steigung von 19.64 cm geplant. In der Brandschutzrichtlinie «Flucht- und Rettungswege», Anhang zu Ziffer 2.5.1 sind andere Werte für Auftrittsmass und Steigung aufgeführt. Müssen diese eingehalten werden? Und bestehen für diese Masse weitere Richtlinien ausser dejenigen der bfu?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Die Brandschutzvorschriften machen keine Vorgaben, wie Treppen im Detail gestaltet werden müssen. Sie beschränken sich auf die Aussage, dass Treppen «sicher begehbar sind müssen». Bei der Ausgestaltung einer Treppe sind die Regeln der Baukunde massgebend.