Muss der zweite Ausgang unserer Ausstellungshalle verbreitert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Unsere ebenerdige Ausstellungshalle verfügt neben einem grossen Schiebetor (340 cm breit) über einen Hauptausgang (100 cm breit) und einen zweiten Ausgang (115 cm breit). Der zweite Ausgang wird als Fluchtweg genutzt. Bei einer Belegung von mehr als 100 Personen werden gemäss Richtlinie zwei Ausgänge (90 cm und 120 cm) benötigt. Damit halten wir die Vorgaben wegen 5 cm nicht ein. Besteht hier ein Bestandesschutz oder muss die zweite Ausgangstüre auf 120 cm verbreitert werden?

Wie wird die Länge der Fluchtwege bei Laubengängen gerechnet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Zwei Mehrfamilienhäuser werden mit einem Treppenhaus vertikal erschlossen, die horizontale Erschliessung der Wohnungen erfolgt über separate Laubengänge. Diese sind komplett gegen das Freie ständig offen. Auch das Treppenhaus ist ständig offen.

Wie wird die horizontale Fluchtweglänge gerechnet? Ist nur die Länge in der Nutzungseinheit bis zum Laubengang (Aussenraum) massgebend oder muss der Weg über den Laubengang bis zur vertikalen Erschliessung (Treppe) gerechnet werden?

Beträgt in diesem Falle die Fluchtweglänge bis zur vertikalen Erschliessung 35 m oder 50 m?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Darf eine Türe zum Fluchtweg von aussen abgeschlossen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Der Raum wird als Cafeteria genutzt und hat zwei Türen. Eine führt direkt nach aussen uns ist als Fluchtweg markiert. Sie kann von innen mit einem Drehknopf immer geöffnet werden. Die zweite Türe führt über einen Korridor ins Freie und ist ebenfalls als Fluchtweg markiert. Diese Türe hat innen einen Schlüssel, von aussen einen Drehknopf. Als Fluchtweg ist das gerade verkehrt. Es wurde aber so verlangt mit der Begründung: Die Türe muss jederzeit geöffnet werden können, um jemanden zu retten, der allein im Raum ist und dem es gesundheitlich plötzlich schlecht geht. Ist das korrekt? So kann der Raum mit dem Drehknopf jederzeit von allen geöffnet werden, was im Betrieb problematisch ist. Zudem ist im Ereignisfall ein Schlüssel nötig, was auch keinen Sinn macht.

Objekt: Cafeteria in einem Altersheim, bis 11 m, ausserhalb des Kantons Bern

Muss bei unserer Wohnung im Dachgeschoss bei der Türe zum Treppenhaus ein Drehknopfzylinder montiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Unsere Mietwohnung befindet sich im Dachgeschoss eines sechsstöckigen Gebäudes. Die Wohnung erstreckt sich über die Fläche von zwei darunterliegenden Wohnungen, ist über zwei Hauseingänge erreichbar und hat in der Mitte eine massive Brandschutztüre. Der Haupteingang der Wohnung ist nur per Lift erschlossen, die Treppen enden im fünften Stock. Im Brandfall muss die Wohnung über den Hintereingang (normales Treppenhaus) verlassen werden. Muss an diesem Eingang zum Treppenhaus ein Drehknopfzylinder montiert werden, damit die Türe auch ohne Schlüssel geöffnet werden kann?

In der Norm SIA 358 und in der Fachbroschüre «Treppen» der bfu werden in Fluchtwegen Handläufe vorgeschrieben resp. empfohlen. In den Brandschutzvorschriften sind jedoch keine Hinweise auf Handläufe zu finden. Wie ist dies zu handhaben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen (13 Wohnungen), 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Brandschutzvorschriften und Stand-der-Technik-Papiere sind klar voneinander abgegrenzt: Die Brandschutzvorschriften legen die Anforderungen fest (was) und die Stand-der-Technik-Papiere regeln, wie die Anforderungen erfüllt werden können (wie).

Ein Laubengang soll mit einem Balkon kombiniert werden. Zum Laubengang führt eine Treppe, die als vertikaler Fluchtweg dient. Was muss neben der minimalen Breite des Fluchtwegs von 1,2 m beachtet werden? Wo sind diese Informationen zu finden? Die Konstruktionen von Treppe und Laubengang sind aus Stahlbeton, die Aussenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk ohne vorgesetzte Dämmung.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnhaus, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Was Sie bei Laubengängen beachten müssen, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz». Die dort formulierten Anforderungen gelten auch für Fassaden und Aussenwände, die aus anderen Baustoffen bestehen. In den Brandschutzvorschriften sind die Anforderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.4, festgehalten.