Türen in Fluchtwegen richtig auslegen
In unserem Haus gibt es 6 Eigentumswohnungen. Die Nachbarn im 2. Stock belegen mit einem Schuhschrank und Dekoration fast ein Drittel der Fläche des Treppenhauses und man hat schon mit zwei normalen Einkaufstaschen Mühe durchzukommen. Kann man aus feuerpolizeilichen Gründen auf ein freies Treppenhaus bestehen?
Was gilt als Wohneinheit in einem Spital oder in einer Klinik?
Vertikale Fluchtwege müssen gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen», Ziffer 3.3.1, mit einer direkt ins Freie führenden Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ausgerüstet sein. Gemäss Absatz 2b kann die Ausströmöffnung auf alle Geschosse (je mindestens 0.3 m2) verteilt werden. Müssen die Ausströmöffnungen von der Eingangsebene aus gesteuert werden können?
Welche Auflagen gelten für Fluchtwege bei einer Innensanierung?
In einem ebenerdigen Raum halten sich etwa 20 Personen auf. Darf man die Türe von innen abschliessen, damit nicht noch mehr Personen dazukommen?
In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?
Bei Fluchttüren können Einhandtürwächter, Fluchtwegterminals, Pushbars oder Antipanikschlösser eingesetzt werden. Gibt es Vorgaben, wo diese Elemente eingesetzt werden dürfen? Wann darf in einer Fluchtwegtüre ein Drehknopfzylinder montiert werden? Wo sind diese Vorgaben definiert?
Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?
Die Situation: Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe dienen als horizontale und vertikale Fluchtwege. Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstands wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?
Nutzung: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern