Wir haben einen Schlüssel unserer Wohnungstür verloren und müssen nun den Zylinder ersetzen. Wir möchten einen Zylinderdrehknopf, damit die Tür im Brandfall immer geöffnet werden kann. Die Verwaltung will das aber nicht. Gibt es Vorschriften oder Studien, die uns helfen könnten, die Verwaltung zu überzeugen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Anforderung an einen Notausgangsverschluss nach EN 179 (bzw. bei bestehenden Türen mindestens mit Zylinderdrehknopf) besteht nur bei Abschlüssen und Türen ausserhalb dem Wohnungseingang.

In unserer Liegenschaft werden Brandschutztüren aus Bequemlichkeit meist verkeilt. Ich bin der Meinung, dass diese geschlossen sein müssen, finde jedoch die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht. Versicherungen drohen jedoch bei offenen Brandschutztüren mit Kürzungen im Schadensfall. Ist dies rechtens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen

Brandschutztüren müssen in der Regel geschlossen bleiben. Dies ist in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Kapitel 3.4, Absatz 1 festgehalten: «In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.»

Ich möchte für eine Aula mit 204.3 m2 und für zwei Seminarräume mit 37.3 m2 und 61m2 die Personenbelegung berechnen. Die Aula verfügt über einen Ausgang mit 0.9 m und einen mit 1.6 m. Die Seminarräume verfügen beide über einen Ausgang mit je 1m Breite. Alle drei Räume befinden sich in einem Schulhaus; die Aula im EG und die beiden Seminarräume im 1. OG. Gemäss meinen Internetrecherchen wäre die max. Personenbelegung bei beiden Seminarräumen 50 Personen. Sollte hier aber nicht auch die Raumfläche eine Rolle spielen? Und wie ist die maximale Personenbelegung für die Aula?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule

Aus Sicht des Brandschutzes geht es darum, dass alle Anwesenden im Ereignisfall so schnell wie möglich flüchten können. Darum sind die Anzahl und Breite der Ausgänge relevant.

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Hochhaus. Vor Kurzem habe ich meine Haustüre mit einer Brandschutztüre ersetzen lassen. Nun wurde ich informiert, dass es bald ein Obligatorium für Freilauftürschliesser geben wird. Muss ich diese Investition wirklich machen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern

Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.

In unserem Betrieb ist in jedem Gang eine Brandschutztüre installiert. Pro Stockwerk haben wir Stockwerkverantwortliche. Wenn der Alarm ertönt, schliessen die Brandschutztüren. Können die Stockwerkverantwortlichen im Alarmfall dennoch für das ganze Stockwerk überprüfen, dass die Mitarbeitenden die Büroräumlichkeiten verlassen haben (wobei sie allerdings die Brandschutztüren öffnen müssten)? Oder empfiehlt es sich, Stockwerkverantwortliche pro Abschnitt festzulegen, so dass auf jeder Seite der im Notfall geschlossenen Brandschutztüren ein separater Stockwerkverantwortlicher bestimmt ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Ohne Kenntnisse des Grundrisses Ihres Gebäudes können wir folgende generelle Aussagen machen:

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 9 Wohnungen. Die Hauseingangstür wird regelmässig abgeschlossen und ist nur mit einem Schlüssel wieder zu öffnen. Ist dies zulässig bis zur nächsten Renovation oder müsste das Schloss sofort ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen.

Reicht es aus, falls die Öffnungen (Fenster, Türen oder Tore) sich manuell öffnen lassen oder müssen sie im Brandfall automatisch gesteuert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Brandabschnitte mit einer Fläche bis 2400 m2 reicht eine manuelle Öffnung in jedem Fall aus. Bei grösseren Brandabschnittflächen, die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfordern, muss die Öffnungsart anhand des Brandschutzkonzepts definiert werden.

Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.