Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern
Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.
Dies muss jedoch im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung zusammen mit einer Brandmeldeüberwachung über das ganze Objekt definiert werden.
Die Massnahmen bei bestehenden Hochhäusern werden im Kanton Bern anlässlich der periodischen Kontrolle festgelegt. Für Informationen dazu, ob bei Ihrem Haus Massnahmen nötig sind, wenden Sie sich an Ihre Immobilienverwaltung.