Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Hochhaus. Vor Kurzem habe ich meine Haustüre mit einer Brandschutztüre ersetzen lassen. Nun wurde ich informiert, dass es bald ein Obligatorium für Freilauftürschliesser geben wird. Muss ich diese Investition wirklich machen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern

Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.

Dies muss jedoch im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung zusammen mit einer Brandmeldeüberwachung über das ganze Objekt definiert werden.

Die Massnahmen bei bestehenden Hochhäusern werden im Kanton Bern anlässlich der periodischen Kontrolle festgelegt. Für Informationen dazu, ob bei Ihrem Haus Massnahmen nötig sind, wenden Sie sich an Ihre Immobilienverwaltung.

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