Darf ich in meinem Einstellraum nicht brennbare Gegenstände lagern? Es wären zum Beispiel Werkzeug in Metallkisten und in Plastik-Körben, Staubsauger, Dampfreiniger und ähnliches, das ich auf Holzregalen deponieren möchte.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, wie gross der Einstellraum ist. Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um einen rein privat genutzten Einstellraum handelt, der weniger als 600 m2 gross ist.

Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden.

Darf in der Tiefgarage in einer vergitterten Box Brennholz, Benzinkanister sowie eine Schneeschleuder und ein kleiner Pflug eingestellt werden, die je über einen Benzinmotor verfügen und über ein Ladegerät mit Strom gespiesen werden? Es gibt keinen Feuerlöscher, aber eine Sprinkleranlage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In privaten Einstellräumen (<600 m2) ist neben dem Abstellen von Motorfahrzeugen wie Autos, Schneeschleuder oder Mofas  die Lagerung von brennbarem Material erlaubt.

Ist es erlaubt, ein Motorrad im Veloraum (mit Abluftsystem) abzustellen? Der Raum ist durch eine Türe von der Einstellhalle her zugänglich. Eine weitere Türe führt in den Keller des Hauses.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden.