Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden. Somit spricht grundsätzlich nichts gegen Ihr Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass es bei der Lagerung von leichtbrennbaren Flüssigkeiten Mengenbeschränkungen gibt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe.
Allgemeine Informationen zum Thema Brandschutz in Einstellräumen finden sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.