Ich bin Schreiner und baue in unserem Haus eine Dachwohnung ein. Brandschutzplan und Brandschutznachweis habe ich von einem Experten erstellen lassen. Die Baubewilligung sieht eine Qualitätssicherung QSS 1 gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» vor – darf ich diese Aufgabe selbst ausüben?
Bei Gebäuden, die unter QSS 1 fallen, sind die Anforderungen an den Brandschutz gering (vgl. Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Ziffer 5.1 ff).
Was gibt es bei einer Haustüre bei QSS 1 zu beachten?
Die Anforderung an eine Haustür ergibt sich nicht aus der Qualitätssicherungsstufe, sondern aus der Nutzung des Gebäudes. Je nachdem, wofür das Gebäude genutzt wird, muss die Tür eine definierte Mindestbreite (in der Regel mind. 90 cm), in Fluchtrichtung öffnen oder ein bestimmtes Schliesssystem aufweisen. Einen Feuerwiderstand muss eine Türe zum Aussenbereich des Gebäudes im Normalfall nicht aufweisen.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Suche nach Nutzung die Anforderungen situationsbezogen nachzuschlagen (das Thema Türen gehört zum Bereich Flucht- und Rettungswege).
Benötige ich einen QS-Verantwortlichen für den Anbau eines kleinen Wintergartens (ca. 10m2 gross) an ein EFH unter einem bestehenden Balkon aus Metall und Beton?
Verfügt die GVB – ähnlich wie die Gebäudeversicherung Zürich – über eine Weisung für Sicherheitsbeauftrage des Brandschutzes?
Die Gebäudeversicherung Bern hat keine Weisung für Sicherheitsbeauftragte. Die Sicherheitsorganisation in Bezug auf den Brandschutz ist in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz geregelt. Checklisten und Hilfsmittel finden Sie auf Heureka unter der Nutzung Baustelle.
Wir möchten in unserem Backpacker-Hostel die Küche im Sockelgeschoss und die darüberliegende Terrasse um 3.5 m vergrössern. Die Oberkante der Terrasse liegt weniger als 2 m über Terrain und der fertige Raum wird ca. 65 m2 gross werden – kann dieses Vorhaben als QSS 1 eingestuft werden?
Nutzung: Beherbergungsbetrieb; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Beherbergungsbetriebe [b] werden gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung grundsätzlich der Qualitätssicherungsstufe 2 zugeordnet.
Ist bei dem Objekt QSS1 doch genügend?
Die Situation: Wir möchten eine Aussenwärmedämmung anbringen. Auf jeder Etage ist ein Brandriegel (20 cm PIR) geplant. Die Gemeinde verlangt QSS2 und argumentiert, dass bei einer brennbaren Wärmebekleidung bei Gebäuden mittlerer Höhe die QSS 2 gefordert ist. Wir sind jedoch der Meinung, dass QSS 1 ausreicht.
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch
In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Einstufung:
Ab welchem Arbeitsumfang kann ein Qualitätssicherungsverantwortlicher Brandschutz eine Übereinstimmungserklärung von einem Errichter verlangen? Bei einem Neubau ist es in den Brandschutzvorschriften geregelt. Wenn aber kleine Umbauten gemacht werden, kann dann auch eine Übereinstimmungserklärung verlangt werden?
Gibt es eine Verjährungsfrist für die QS-Verantwortlichkeit (unterschriebene Übereinstimmungserklärung)?
Wir planen eine 6-geschossige Überbauung mit 254 Wohnungen über einem eingeschossigen Parking mit ca. 125 Parkplätzen. In welche Qualitätssicherungsstufe wird das eingeteilt? Aufgrund der Nutzung Wohnen denke ich QSS1 aber gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 sind Projekte der QSS1 «klein, einfach und mit wenigen Nutzungseinheiten». QSS2 trifft es da besser: «klein bis mittelgross, mit mehreren, verschiedenen oder ausgedehnten Nutzungen». Was gilt?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung Ziffer 3.4.1 wird ein Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche über 12 000 m2 der Qualitätssicherungsstufe 3 zugeordnet.