Nutzung: Beherbergungsbetrieb; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Beherbergungsbetriebe [b] werden gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung grundsätzlich der Qualitätssicherungsstufe 2 zugeordnet.
In begründeten Fällen kann die Brandschutzbehörde Bauprojekte in Beherbergungsbetrieben [b] in die QSS1 einstufen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ihr Projekt in die QSS1 eingestuft werden kann, müssen Sie das direkt mit der zuständigen Brandschutzbehörde klären.