Wir möchten in unserem Backpacker-Hostel die Küche im Sockelgeschoss und die darüberliegende Terrasse um 3.5 m vergrössern. Die Oberkante der Terrasse liegt weniger als 2 m über Terrain und der fertige Raum wird ca. 65 m2 gross werden – kann dieses Vorhaben als QSS 1 eingestuft werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Beherbergungsbetrieb; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Beherbergungsbetriebe [b] werden gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung grundsätzlich der Qualitätssicherungsstufe 2 zugeordnet.

In begründeten Fällen kann die Brandschutzbehörde Bauprojekte in Beherbergungsbetrieben [b] in die QSS1 einstufen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass ihr Projekt in die QSS1 eingestuft werden kann, müssen Sie das direkt mit der zuständigen Brandschutzbehörde klären.

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