Standort des Gebäudes
Bern
Bei der Baueingabe müssen für die Objekte Brandschutzpläne erstellt und eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, die Brandschutzplanunterlagen vor Baueingabe mit der Fachstelle Brandschutz GVB zu besprechen. Für die Bauvorhaben wird die QSS-Stufe nach Einsicht der Brandschutzplanunterlagen bestimmt. (Gemäss 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz (vkg.ch) )
Weisen die Bauvorhaben keine Besonderheiten im Brandschutz auf (Holzbau / grosse Personenbelegung / technischer Brandschutz usw.), sind diese meist im QSS 1 eingestuft.