Als Architekturbüro bewerben wir uns für die Sanierung und den Umbau von zwei denkmalgeschützten Bauten, wobei auch das Thema Brandschutz abzudecken ist. In welche Qualitätssicherungsstufe sind die beiden Gebäude einzustufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Bei der Baueingabe müssen für die Objekte Brandschutzpläne erstellt und eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, die Brandschutzplanunterlagen vor Baueingabe mit der Fachstelle Brandschutz GVB zu besprechen. Für die Bauvorhaben wird die QSS-Stufe nach Einsicht der Brandschutzplanunterlagen bestimmt. (Gemäss 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz (vkg.ch) )

Weisen die Bauvorhaben keine Besonderheiten im Brandschutz auf (Holzbau / grosse Personenbelegung / technischer Brandschutz usw.), sind diese meist im QSS 1 eingestuft.

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