In den Brandschutzvorschriften werden dazu keine speziellen Regelungen festgelegt. Es gelten die allgemein gültigen Regelungen gemäss dem Bau- und Vertragsrecht. Der Bauherr muss jedoch sicherstellen, dass für den gesamten Lebenszyklus des Bauobjekts eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz gewährleistet ist.
Gibt es eine Verjährungsfrist für die QS-Verantwortlichkeit (unterschriebene Übereinstimmungserklärung)?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB