Die Situation: Wir möchten eine Aussenwärmedämmung anbringen. Auf jeder Etage ist ein Brandriegel (20 cm PIR) geplant. Die Gemeinde verlangt QSS2 und argumentiert, dass bei einer brennbaren Wärmebekleidung bei Gebäuden mittlerer Höhe die QSS 2 gefordert ist. Wir sind jedoch der Meinung, dass QSS 1 ausreicht.
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch
In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Einstufung:
- Das gesamte Gebäude wird in die QSS 1 eingestuft (gemäss BSR 11-15 Ziffer 3.3.1) mit der Besonderheit, dass nur der Bereich der brennbaren Aussenwandbekleidung in die QSS 2 eingestuft wird (gemäss BSR 11-15 Ziffer 3.4.1).
- Das gesamte Gebäude wird in die QSS 2 eingestuft (gemäss BSR 11-15 Ziffer 3.4.1 sowie Ziffer 2.3, Abs. 3).
- Das gesamte Gebäude wird in die QSS 1 eingestuft (gemäss BSR 11-15 Ziffer 2.3 Abs. 4).
Die Einstufung wird von der zuständigen Behörde vorgenommen. Fordert diese QSS 2, müssen Sie die Anforderungen gemäss BSR 11-15 Ziffer 5.2 erfüllen.