Die Gebäudeversicherung Bern hat keine Weisung für Sicherheitsbeauftragte. Die Sicherheitsorganisation in Bezug auf den Brandschutz ist in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz geregelt. Checklisten und Hilfsmittel finden Sie auf Heureka unter der Nutzung Baustelle.
Verfügt die GVB – ähnlich wie die Gebäudeversicherung Zürich – über eine Weisung für Sicherheitsbeauftrage des Brandschutzes?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB