Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Die Treppe verbindet drei Geschosse bzw. die Vorräume miteinander und hat ein Glasdach. Die Gesamthöhe beträgt mehr als 11 m, jedoch ist es von der Typologie her kein Innenhof. Die Fläche der drei Geschosse beträgt insgesamt 830 m2.
Objekt: Öffentliches Gebäude mit Veranstaltungsräumen, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gemäss Brandschutzvorschriften müssen Fluchtwege immer frei und sicher benutzbar sein. Grundsätzlich dürfen im Laubengang deshalb keine Bandlasten oder Aktivierungsgefahren wie Laternen aufgestellt werden. Die Brandschutzbehörden lassen hier jedoch einen gewissen Spielraum.
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Die Situation: Der Liftschacht führt direkt in unsere Attikawohnung. Als Abschluss ist einzig die Teleskopschiebetüre des Liftschachts vorhanden. Durch den 1 cm breiten Luftspalt dringen Immissionen wie Gerüche, Zugluft oder Lärm ein. Wir möchten deshalb eine zusätzliche Türe vor der Liftschachttüre einbauen. Welche Anforderungen muss diese erfüllen? Ist eine Brandschutztüre erforderlich oder darf eine einfache Holztüre angebracht werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Wir wollten eine Schuhkommode mit Sitzbank bei uns in einem Sechs-Familien-Haus in den Flur stellen, nun ist eine Partei aus Sicherheitsgründen dagegen. Ist die erwähnte Familie im Recht und es ist von Vorteil, wenn wir die Schuhkommode mit Sitzbank in der Wohnung lassen?
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Objekt: Ferienhaus mit 8 Wohnungen, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ob Sie im Heizungsraum Gegenstände lagern dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Ölheizung ab:
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Aufzugsschachttüren mit einem Feuerwiderstand müssen grundsätzlich so eingebaut werden, wie sie geprüft wurden. Das Prüfzertifikat wird nur mit Originalteilen erfüllt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro
Handfeuerlöscher müssen gut sichtbar mit einer Halterung an die Wand montiert werden. Damit können sie nicht umfallen, und der vorgesehene Standort ist fest definiert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Zwei Mehrfamilienhäuser werden mit einem Treppenhaus vertikal erschlossen, die horizontale Erschliessung der Wohnungen erfolgt über separate Laubengänge. Diese sind komplett gegen das Freie ständig offen. Auch das Treppenhaus ist ständig offen.
Wie wird die horizontale Fluchtweglänge gerechnet? Ist nur die Länge in der Nutzungseinheit bis zum Laubengang (Aussenraum) massgebend oder muss der Weg über den Laubengang bis zur vertikalen Erschliessung (Treppe) gerechnet werden?
Beträgt in diesem Falle die Fluchtweglänge bis zur vertikalen Erschliessung 35 m oder 50 m?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
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Die Situation: Der Raum wird als Cafeteria genutzt und hat zwei Türen. Eine führt direkt nach aussen uns ist als Fluchtweg markiert. Sie kann von innen mit einem Drehknopf immer geöffnet werden. Die zweite Türe führt über einen Korridor ins Freie und ist ebenfalls als Fluchtweg markiert. Diese Türe hat innen einen Schlüssel, von aussen einen Drehknopf. Als Fluchtweg ist das gerade verkehrt. Es wurde aber so verlangt mit der Begründung: Die Türe muss jederzeit geöffnet werden können, um jemanden zu retten, der allein im Raum ist und dem es gesundheitlich plötzlich schlecht geht. Ist das korrekt? So kann der Raum mit dem Drehknopf jederzeit von allen geöffnet werden, was im Betrieb problematisch ist. Zudem ist im Ereignisfall ein Schlüssel nötig, was auch keinen Sinn macht.
Objekt: Cafeteria in einem Altersheim, bis 11 m, ausserhalb des Kantons Bern
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Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Die Zeit, in welcher die Feuerwehr ein Haus erreichen muss, ist nicht einheitlich definiert. Die gesetzlichen Vorgaben hängen von Kanton ab. In der Konzeption der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) «FEUERWEHR 2015» sind im Grundsatz VIII (Seite 20) Richtzeiten definiert. Diese bilden die Grundlagen für die Planung und die Überprüfung von bestehenden Situationen. Die genaue Auslegung bleibt jedoch in der kantonalen Hoheit. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dies mit der zuständigen Feuerwehr abzuklären.