Wann wird eine Verbindungstreppe innerhalb der Nutzungseinheit zum Atrium?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Treppe verbindet drei Geschosse bzw. die Vorräume miteinander und hat ein Glasdach. Die Gesamthöhe beträgt mehr als 11 m, jedoch ist es von der Typologie her kein Innenhof. Die Fläche der drei Geschosse beträgt insgesamt 830 m2.

Objekt: Öffentliches Gebäude mit Veranstaltungsräumen, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Atrien sind gemäss Definition überdachte Innenhöfe. Wenn mehrere Geschosse offen miteinander verbunden sind, ist dies noch kein Atrium, auch wenn die kumulierte Höhe der Geschosse mehr als 11 m beträgt. Diese Situation findet sich häufig in mehrgeschossigen Verkaufshäusern. Diese werden in der Regel nicht als Atriumbauten beurteilt.

Nach Ihrem Beschrieb handelt es sich bei Ihrem Gebäude wahrscheinlich nicht um ein Atrium. Damit kommen die speziellen Anforderungen an Atrien nicht zum Tragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Bei einem komplexen Gebäude müssen die Schutzziele und Anforderungen anhand der Planunterlagen direkt mit der Brandschutzbehörde geklärt und definiert werden.

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