An das Treppenhaus im Erdgeschoss ist ein Kinderwagenraum angeschlossen. Der Raum bildet einen eigenen Brandabschnitt mit einer Brandschutztüre. Zur Lüftung wird der Raum an die Abluft des Untergeschosses gehängt. Die Frischluft soll über den Türschlitz am Boden des Türblattes vom Treppenhaus nachströmen. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ein Spalt zwischen Türe und Türschwelle von höchstens 10 mm am Boden ist bei einer einfachen Brandschutztüre EI 30 erlaubt.

In einem dreistöckigen Wohnhaus sind mehrere Katzentürchen eingebaut: eines beim Ausgang vom Treppenhaus ins Freie und je eines in den Wohnungstüren. Gemäss Brandschutzauflagen müssen diese bei der Sanierung entfernt werden, da zu jeder Wohnung eine Brandschutztüre gefordert ist. Damit können die Tiere das Haus nicht mehr selbstständig verlassen oder betreten. Im Brandfall haben sie wegen der Brandabschlüsse keinen Fluchtweg. Gibt es zertifizierte Katzenklappen oder eine andere Lösung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die Anforderung, dass der Brandabschluss auch als Fluchtweg für die Tiere funktionieren sollte, lässt sich nicht erfüllen. Die im Markt verfügbaren Lösungen sind durchwegs auf die Flucht von Personen und deren manuelle Fähigkeiten ausgelegt. Zertifizierte Katzenklappen sind uns keine bekannt.

Ich vermiete ein Zweifamilienhaus. Wir haben die alten Handfeuerlöscher in beiden Wohnungen ersetzt und den Mietern übergeben. Der eine Mieter stellt sich auf den Standpunkt, dass er diesen nicht auspacken und «installieren» muss, sondern dass der Vermieter dies tun müsse und auch den alten Feuerlöscher entsorgen müsse. Ist es zumutbar, dass der Mieter (ein rüstiger Mann) den Feuerlöscher selbst auswechselt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus

Aus Sicht des Brandschutzes können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Die Brandschutzvorschriften regeln lediglich, in welchen Objekten Handfeuerlöscher vorgeschrieben sind. In Wohnhäusern sind sie nicht gefordert, aber auf jeden Fall zu empfehlen.

In unserem Heizungsraum befindet sich ein grosser Ölbrenner. Der Öltank ist in einem separaten Raum installiert. Im Heizungsraum möchten wir eine Wand einziehen, um einen Kellerraum zur Lagerung von Material einzurichten. Welche Anforderungen werden an die Wand und an die Türe gestellt? Wie dick muss die Schicht aus Fermacell sein? Sind weitere Vorgaben zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

In Gebäuden mit mehreren Brandabschnitten müssen Feuerungsaggregate wie Ölbrenner in separaten Heizräumen aufgestellt werden. Der geforderte Feuerwiderstand von Wänden und Türen hängt von der Nennwärmeleistung der Heizung ab:

Darf ich die Servicekosten der Feuerlöscher in der Steuererklärung bei den Unterhaltskosten unserer Liegenschaft abziehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Denkmalgeschütztes Bauernhaus von 1882, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Ja, das dürfen Sie. Im Kanton Bern können die Revisionskosten für Löschgeräte in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies ist im Merkblatt 5 der Steuerbehörde des Kantons Bern unter Ziffer 10 aufgeführt.

Die Gemeinde hat uns die Ausführung von Unterhaltsarbeiten bewilligt. In der Bewilligung wird erwähnt, dass wir die Brandschutzvorschriften einhalten müssen. Was ist darunter zu verstehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Verkaufslokal im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die aktuellen Schweizer Brandschutzvorschriften stehen auf der Website der VKF (Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) zur Verfügung.

Wir wohnen in einer Maisonettewohnung im ersten Stockwerk eines Altbaus. In den oberen beiden Stockwerken können wir im Brandfall nicht flüchten, da wir lediglich kleine Dachfenster haben. Haben wir Anrecht auf einen vertikalen Fluchtweg (Feuerleiter etc.)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In den Brandschutzvorschriften sind die Anforderungen an Neubauten beschrieben, für mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser sind vertikale Fluchtwege gefordert.

Darf ein Kinderwagen oder ein Fahrrad in einer Nische neben der Eingangstür im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhaues abgestellt werden? Der Fluchtweg wäre davon nicht behindert und auch der Feuerlöscher in der Nische wäre weiterhin zugänglich, wenn der Kinderwagen auf der anderen Seite der Nische parkiert wird.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Das Treppenhaus ist grundsätzlich nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen, Gerätschaften, brennbarem Material oder anderen Gegenständen vorgesehen. Zudem muss eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m stets gewährleistet sein.

Muss zwischen Fluchttreppe und Tür ein gewisses Mass an horizontaler Fläche eingehalten werden? Oder kann die Fluchttreppe direkt an die nach aussen öffnende Tür anstossen? In unserem Fall führt die Tür direkt ins Freie.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Auf diese Frage geben die Brandschutzvorschriften keine explizite Antwort. Es gilt der Grundsatz: Fluchtwege sind so anzulegen, dass sie sicher und rasch begehbar sind (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.1).