Die Situation: Der Liftschacht führt direkt in unsere Attikawohnung. Als Abschluss ist einzig die Teleskopschiebetüre des Liftschachts vorhanden. Durch den 1 cm breiten Luftspalt dringen Immissionen wie Gerüche, Zugluft oder Lärm ein. Wir möchten deshalb eine zusätzliche Türe vor der Liftschachttüre einbauen. Welche Anforderungen muss diese erfüllen? Ist eine Brandschutztüre erforderlich oder darf eine einfache Holztüre angebracht werden?
Eine der beiden Türen muss mindestens einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Falls die Liftschachttüre dies erfüllt, werden an die zusätzliche Türe zur Wohnung keine Anforderungen gestellt. Das heisst, Sie dürfen eine einfache Holztüre einbauen. Im anderen Fall muss die Türe zum Wohnraum mindestens den Feuerwiderstand E 30 aufweisen.
Welchen Anforderungen die Liftschachttüre genügt, kann Ihnen der Hersteller des Lifts angeben.