Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Die Zeit, in welcher die Feuerwehr ein Haus erreichen muss, ist nicht einheitlich definiert. Die gesetzlichen Vorgaben hängen von Kanton ab. In der Konzeption der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) «FEUERWEHR 2015» sind im Grundsatz VIII (Seite 20) Richtzeiten definiert. Diese bilden die Grundlagen für die Planung und die Überprüfung von bestehenden Situationen. Die genaue Auslegung bleibt jedoch in der kantonalen Hoheit. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dies mit der zuständigen Feuerwehr abzuklären.
Wie die Zufahrt für die Feuerwehr ausgelegt werden muss, regelt die FKS in der «Richtlinie für Feuerwehrzufahren, Bewegungs- und Stellfächen». Diese ergänzt die Brandschutzvorschriften als anerkanntes Stand-der-Technik-Papier. In der Richtlinie sind z.B. die geforderte Breite, der minimale Kurvenradius oder die maximal erlaubte Steigung einer Feuerwehrzufahrt definiert. Enthalten sind auch Vorgaben für die Stellflächen beim Gebäude. Falls diese Vorgaben nicht eingehalten sind, wenden Sie sich auch dafür an die zuständige Feuerwehr.