Wir möchten im Laubengang unseres Mehrfamilienhauses eine schwenkbare Gittertüre zur Treppe hin anbringen, für die Sicherheit von Kleinkindern. Die 90 cm hohe Türe ist nicht fix geschlossen und liesse sich im Brandfall in beide Richtungen öffnen. Ist dies erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Zürich

Grundsätzlich müssen Fluchtwege jederzeit frei und sicher benutzbar sein.

Welche Anforderungen müssen Türen von Räumen erfüllen, in denen sich Transformatorenstationen befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bringen Transformatorenstationen meist im Untergeschoss von Wohn- oder Geschäftsgebäuden unter. Die Türen zu diesen Räumen müssen gemäss unseren Angaben einen Feuerwiderstand von EI60 erfüllen und mit einem Türschliesser versehen sein. Stimmt das?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Die Brandschutzvorschriften definieren keine expliziten Anforderungen an Transformatorenstationen. Die Anforderungen ergeben sich darum auf Basis der Gebäudegeometrie, der Gebäudenutzung und dem Standort des Raumes (z. B. UG) gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte sowie aus den Anforderungen an die Räume zur Lagerung gefährlicher Stoffe (Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziff. 3 und 5).

Hat die Verbindungstüre zwischen einer ebenerdigen Garage eines Einfamilienhauses zum Wohnbereich spezielle Brandschutzanforderungen zu erfüllen? Falls ja, wenn die Türe nicht VKF zertifiziert ist braucht es besondere Nachweise dafür?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Nein, bei einem Einfamilienhaus gibt es bei einer solchen Türe keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.

In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.