Entsprechen die T30-Türen in einem Pflegeheim mit Baujahr 1988 der heutigen Klassifizierung EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Pflegeheim, 11 bis 30 m, Kanton Bern

Eine altrechtliche Brandschutztüre T 30 kann ohne Prüfnachweis nicht mit einem klassifizierten Abschluss EI 30 gleichgestellt werden. Eine damalige Türkonstruktion würde die heutigen Prüfkriterien nicht vollumfänglich erfüllen.

Im Sinne der Verhältnismässigkeit werden jedoch in bestehenden Gebäuden in der Regel T30-Türen anstelle eines EI30-Abschlusses weiter akzeptiert, soweit sie intakt und unverändert sind. Möglich ist auch eine Verbesserung der Konstruktionen (z. B. Anbringen von Falzdichtungen, intumeszierende Dämmstreifen o.ä.). Dies muss jeweils objektbezogen anhand des Brandschutzkonzeptes zusammen mit der zuständigen Stelle (je nach Objekt Brandschutzexperten der GVB oder Feueraufseher der Gemeinde) festgelegt werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert