Wir haben zwei Räume mit 90 cm breiten Türen, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen sind pro Raum zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).

Ich möchte die maximale Personenbelegung für unseren Jugendtreff bestimmen. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt. Das UG ist 43 m2 gross, das EG 11.5 m2, das 1. OG 320 m2 und das 2. OG ist 44.4 m2 gross. Habe ich dies richtig verstanden, dass sich pro Quadratmeter zwei Personen im Treff aufhalten können? Was gibt es noch zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.