In unserem Einfamilienhaus haben wir ein altes Cheminée, das schon längere Zeit nicht mehr in Gebrauch ist. Im Hinblick auf die Heizkosten im nächsten Winter möchten wir das Cheminée wieder nutzen. Was müssen wir beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wer bestehende Cheminées oder Holzöfen wieder in Betrieb nimmt, sollte den Kamin vorher unbedingt professionell kontrollieren und reinigen lassen. Verbrennen Sie nur unbehandeltes Holz, das mindestens zwei Jahre lang getrocknet wurde.

In einem alten Bauernhaus planen wir in der Küche einen neuen Holzherd. Der Abstand zur Wand muss gemäss Hersteller auf jeder Seite 30 cm betragen. Welcher Abstand ist nötig, wenn wir die bestehenden Holzwände nicht verkleiden möchten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der geforderte Abstand hängt davon ab, wie hoch die Oberflächentemperatur des Herds im Betrieb ausfällt. Bei Temperaturen unter 100 °C sind 0.1 m Abstand zu brennbaren Materialien gefordert.