In unserem Einfamilienhaus haben wir ein altes Cheminée, das schon längere Zeit nicht mehr in Gebrauch ist. Im Hinblick auf die Heizkosten im nächsten Winter möchten wir das Cheminée wieder nutzen. Was müssen wir beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Wer bestehende Cheminées oder Holzöfen wieder in Betrieb nimmt, sollte den Kamin vorher unbedingt professionell kontrollieren und reinigen lassen. Verbrennen Sie nur unbehandeltes Holz, das mindestens zwei Jahre lang getrocknet wurde. Achten Sie darauf, dass Sie den Ofen nicht überfüllen und sorgen Sie für genügend Frischluftzufuhr. Falls Ihr Cheminée noch über keinen Feuerschutz gegen Funkenflug verfügt, loht es sich, einen solchen zu installieren. Ausserdem sollte die Asche immer in einem feuerfesten Behälter entsorgt werden, da diese drei Tage nachglühen kann.

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