Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Verantwortlich für die sicherheitstechnische Wartung von Feuerungs- und Abgasanlagen ist der Besitzer im sachenrechtlichen Sinn, also jene Person, welche die Verfügungsgewalt über das Gebäude innehat (z. B. auch Mieter oder Pächter). Er beauftragt dazu einen Kaminfeger, welcher über eine Konzession zur Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen im Kanton Bern verfügt.
Es liegt demnach in der Verantwortung Ihres Nachbarn, seine Abgasanlage periodisch kontrollieren und wenn nötig reinigen zu lassen. Wen er mit der Kontrolle, bzw. Reinigung beauftragt, ist ihm überlassen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Betrieb über eine Konzession verfügen muss. Eine Liste der im Kanton Bern zugelassenen Betriebe ist hier ersichtlich:
https://gvb.ch/de/praevention-feuerwehr/brandschutz/kaminfegerbetriebe.html
Nach einem Kaminbrand ist sicherlich eine Kontrolle durch den Kaminfeger angezeigt. Wir raten Ihnen als erstes das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Es muss ihm bewusst sein, dass im Schadenfall bei einem weiteren Kaminbrand der GVB die erfolgten Kontrollen / Reinigungen zu belegen sind. Bei fehlender Wartung kann die GVB Leistungskürzungen in Betracht ziehen.
Zuständig für die feuerschutztechnische Aufsicht über die der Eigenkontrolle zugeordneten Gebäude ist im Bereich der Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen die GVB – somit können gravierende Mängel, insbesondere wenn Drittparteien betroffen sind, der GVB gemeldet werden: kaminfeger@gvb.ch