In einem alten Bauernhaus planen wir in der Küche einen neuen Holzherd. Der Abstand zur Wand muss gemäss Hersteller auf jeder Seite 30 cm betragen. Welcher Abstand ist nötig, wenn wir die bestehenden Holzwände nicht verkleiden möchten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Der geforderte Abstand hängt davon ab, wie hoch die Oberflächentemperatur des Herds im Betrieb ausfällt. Bei Temperaturen unter 100 °C sind 0.1 m Abstand zu brennbaren Materialien gefordert. Bei Temperaturen zwischen 100 und 200 °C sind 0.2 m gefordert und bei Temperaturen zwischen 200 und 400 °C sind es 0.4 m (vgl. Brandschutzrichtline 24-15 Wärmetechnische Anlagen, Kapitel 3.11).

Die Herstellerangaben sind in jedem Fall einzuhalten.

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