Darf man in einem Treppenhaus Pneus lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.

Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz

In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.