Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Generell gilt bei Türen eine Durchgangshöhe von 2,0 m, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.4.5 Absatz 5. Die minimale Durchgangsbreite bei einer Belegung mit weniger als 20 Personen beträgt 80 cm (Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziffer. 3.3.3).
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Objekt: Büro; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen nicht geben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Büro; Kanton Bern
Anforderungen bestehen nur, wenn das Gerät in einem horizontalen Fluchtweg aufgestellt werden soll.
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Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Aussenwände stellen im Normalfall keine Brandabschnitte dar, darum müssen auch keine Brandschutzklappen vorgesehen werden.
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Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Ihr Fluchtwegkonzept ist mit Ihren Angaben nicht nachvollziehbar, insbesondere in Bezug auf die Fluchtweglängen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern
Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.
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Bei Kunstpflanzen handelt es sich typischerweise um Dekorationen. Diese sind in der Brandschutzrichtlinie …
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Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Obwalden
Bei Atrien gibt es zwei verschiedene Flächendefinitionen:
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Objekt: Büro, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton St. Gallen
Ihre Frage können wir so nicht beantworten. Einen rechnerischen Nachweis können Sie anhand der Lignum Dokumentation 3.1 Feuerwiderstandsbemessung führen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Bürogebäude mit Flachdach, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Ihre Interpretation ist korrekt. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante der Dachtragkonstruktion. Die Brüstung wird nicht berücksichtigt.