Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Ihr Fluchtwegkonzept ist mit Ihren Angaben nicht nachvollziehbar, insbesondere in Bezug auf die Fluchtweglängen. Ihre Fragen müssen anhand eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes geklärt werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Brandschutzplänen an einen zuständigen Brandschutzexperten der GVB.
Generell können wir Ihnen folgende Informationen zu den Anforderungen geben:
- Aussenwandbekleidungen bei Laubengängen, die zu einem vertikalen Fluchtweg führen, müssen in Baustoffen RF1 gemacht werden.
- Hinterlüftete Fassaden mit brennbaren Dämmungen und/oder brennbarer äusserster Schicht sind nicht zulässig, ausser es handle sich um eine VKF-anerkannte oder gleichwertige Konstruktion (nach Stand der Technik-Papier).
- Sonnenschutz: Sofern die Dicke mehr als 0.6 mm beträgt, muss dieser geschossweise wirksam unterbrochen sein (analog Anforderungen an die Fassade)