Objekt: Bürogebäude mit Flachdach, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Ihre Interpretation ist korrekt. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante der Dachtragkonstruktion. Die Brüstung wird nicht berücksichtigt.
Anders verhält es sich bei der Fassadenhöhe. Dort wird die Brüstung mitgemessen. Die Fassadenhöhe ist jedoch nicht relevant für die Brandschutzanforderungen.
Die Messweisen in den Brandschutzvorschriften stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB. Die Skizzen zur Gebäudehöhe finden Sie im Anhang 2.