In einem landwirtschaftlichen Gebäude mit einem Wohnteil (Einfamilienwohnung) ist im Innern des landwirtschaftlich benutzten Teils ein Raum vorhanden, in welchem Brennholz (mehr als 5m3) gelagert wird. Muss dieser Brennholzraum mit Feuerwiderstand EI 60 abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem landwirtschaftlich genutzten Oekonomiegebäude oder -teil sind Brandlasten wie Heu, Stroh, Holzschnitzel oder Brennholz grundsätzlich nicht limitiert. Das heisst, der Raum mit dem Brennholz muss nicht als separater Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden.

In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.

Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Welche Gegenstände dürfen im Technikraum eines Mehrfamilienhauses gelagert werden, in dem eine Wärmepumpe, die Wasserverteilung und die Elektroverteilung untergebracht sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit es sich um eine Wärmepumpe mit nicht brennbarem Kältemittel und elektrischem Antrieb handelt, kann diese in einem Raum beliebiger Bauart aufgestellt werden und es gibt keine Beschränkungen dessen, was im selben Raum untergebracht ist.

Dürfen Rasenmäher und drei Benzinkanister à 5 l im Technikraum mit Warmwasserboiler, Wasserenthärter und Gasheizung (separater Gasbehälter und Brenner) gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg

Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.