Muss eine beschädigte Brandschutztür auf jeden Fall sofort ersetzt werden?
Gibt es eine Möglichkeit, Wohnungseingangstüren aus Aluminium mit einer Beschichtung auf EI 30 zu ertüchtigen? Die Türen befinden sich aussen, in einer laubengangähnlichen Situation.
Wir erhalten imme wieder ältere Brandschutztore (T30 ohne Plakette) zur Reparatur. Dürfen an diesen Toren die Laufschienen und Laufwerke noch eins zu eins ersetzt werden, wenn an der Konstruktion sonst nicht geändert wird und Originalteile verwendet werden?
Wir planen ein Büro, bei dem Rauchschutztore gefordert sind. Leider findet man über diese Art von Toren nicht viele Angaben. Gibt es geprüfte Systeme? Welche Firmen sind anerkannt?
Gemäss VKF-Richtlinie müssen Türen in Fluchtwegen mit Schliesssystemen SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein. Ist das auch der Fall, wenn ein Ausgang nicht als Notausgang dient? Ich plane ein Büro (Personenbelegung liegt unter 20 Personen), das über zwei Ausgänge verfügt, aber nur einer wird als Fluchtweg dienen.
In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?
Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden
Ist es brandschutzkonform, wenn bei einem Turnhallengebäude der Ausgang aus dem Gebäude heraus aus einer Zwei-Flügel-Tür besteht, wobei beim Gehflügel nur eine Türgriff ist und beim Standflügel eine Panikdrückstange?
Müssen Notausgänge von aussen beschriftet oder gekennzeichnet werden? Steht das in den Brandschutzvorschriften? Ich finde nur die Angabe, dass sie jederzeit frei und zugänglich sein müssen, aber nicht explizit beschriftet
In unserem Haus verläuft ein Korridor in die Einstellhalle. Beidseitig des Korridors befinden sich Brandschutztüren. Darf an diesen Türen im unteren Bereich ein Schutzblech angebracht werden? Es kommt leider oft vor, dass die Bewohner beim Transport von schweren Gegenständen an die Türe stossen und diese beschädigen.
An Brandschutztüren mit einem Prüfnachweis (EI 30) dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Schichten angebracht werden, welche prüftechnisch nicht abgedeckt sind. Insbesondere zusätzliche grossflächige metallene und mechanisch befestigte Abdeckungen haben oft zur Folge, dass sich die Türe im Brandfall durch die Hitzeeinwirkung unzulässig stark verformt. Ob und wie in dem Fall ein «Schutzblech» auf die Türe montiert werden kann, muss somit vom Türhersteller beurteilt werden.