Objekt: Gewerbe und Industrie; Kanton Bern
In den Brandschutzrichtlinien gibt es keine Anforderungen an Sichtfenster bei Brandschutztüren.
Das Arbeitsgesetz hingegen sieht in gewissen Situationen Sichtverbindungen vor. Die entsprechenden Anforderungen sind in der Wegleitung zur Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz beschrieben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Arbeitsinspektorat (im Kanton Bern: das Amt für Wirtschaft AWI).