Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).
Bei mehreren Räumen nebeneinander wird nicht kumuliert. Somit sind gemäss Ihrer Fragestellung pro Raum 50 Personen zulässig – vorausgesetzt, dass die Türen in Fluchtrichtung öffnen.