Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
An solche Unterrichtsmittel werden keine Brandschutzanforderungen gestellt. Sie müssen Ihre Pinnwände nicht ersetzen. Beschränkungen bestehen lediglich in Fluchtwegen. Dort dürfen grundsätzlich keine Gegenstände aus brennbaren Baustoffen aufgestellt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Auf diese Frage geben die Brandschutzvorschriften keine explizite Antwort. Es gilt der Grundsatz: Fluchtwege sind so anzulegen, dass sie sicher und rasch begehbar sind (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.1).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Das Wartungsintervall von Löschgeräten richtet sich grundsätzlich nach den Herstellerangaben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Die Handhabung von Garderoben mit Haken und Sitzbänken ist in den Brandschutzrichtlinien explizit nur in Bezug auf Gebäude geringer Höhe erwähnt (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.4.1).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Für die Einstufung der Gebäudekategorie gilt schweizweit die Gesamthöhe, unabhängig von der Anordnung der Brandabschnitte.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Das Bestimmen des Sammelplatzes ist Teil der Rettungspläne und diese sind wiederum Bestandteil der Evakuationsplanung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In einem Schulhaus sind keine Wasserlöschposten, aber Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Informationen zu deren Anzahl und Standort finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», unter der Nutzung «Schule/11m bis 30m/Feuerlöscher».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Schulen brauchen die Lehrpersonen für den Unterricht oft chemische Substanzen oder leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Brennsprit oder Aceton. Neu finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz Heureka, wie diese Stoffe sicher gelagert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde die maximal zulässige Fluchtweglänge von 20 m auf 35 m erhöht.