Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Für die Einstufung der Gebäudekategorie gilt schweizweit die Gesamthöhe, unabhängig von der Anordnung der Brandabschnitte.
Wir gehen davon aus, dass Ihr Objekt daher die Anforderungen an Gebäude mittlerer Höhe erfüllen muss.
Da sich das Gebäude nicht im Kanton Bern befindet, können wir nicht beurteilen, ob eine andere Möglichkeit in Frage kommt. Wir empfehlen Ihnen, dies mit der zuständigen Behörde in Ihrem Kanton zu klären.