Wir arbeiten an einer Schulhauserweiterung. Das bestehende Schulhaus hat drei Geschosse plus Dachgeschoss/Estrich. Die Gesamthöhe ist 12.5m bis zum First, zur Traufe sind es 10m. Ist es zwingend als Gebäude mittlerer Höhe einzuordnen? Oder gibt es eine Möglichkeit, das Schulhaus als Gebäude geringer Höhe einzuordnen, z.B. indem das Dachgeschoss brandtechnisch abgeschottet wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Für die Einstufung der Gebäudekategorie gilt schweizweit die Gesamthöhe, unabhängig von der Anordnung der Brandabschnitte.

Wir gehen davon aus, dass Ihr Objekt daher die Anforderungen an Gebäude mittlerer Höhe erfüllen muss.

Da sich das Gebäude nicht im Kanton Bern befindet, können wir nicht beurteilen, ob eine andere Möglichkeit in Frage kommt. Wir empfehlen Ihnen, dies mit der zuständigen Behörde in Ihrem Kanton zu klären.

 

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