Ich plane ein Schulhaus mit 4 Geschossen. Auf einem Geschoss befinden sich rund 280 Schüler, also über 1000 Schüler im ganzen Gebäude. Wie müssen die Fluchtwegbreite und Türbreiten zu den Treppenhäusern berechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, für wie viele Personen der grösste Raum im Gebäude ausgelegt ist, denn die Breite des Fluchtweges wird durch die grösste Belegung eines daran angeschlossenen Raumes definiert.

Ich plane einen Fluchtlaubengang mit einer Treppe bei einem Schulhaus mittlerer Höhe. Gilt immer die Anforderung an die Fassadenbekleidung RF1 oder kann auch die Dämmung RF1 sein mit brennbarer äusseren Fassadenschicht? Ist es möglich, mit einem Brandschutzanstrich die Kategorie RF1 für einen Holzwerkstoff zu erreichen?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Wenn der Laubengang an beiden Enden zu vertikalen Fluchtwegen führt, kann die Aussenwandbekleidung aus brennbaren Baustoffen bestehen.

In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden

In der Garderobe einer Turnhalle ist die Dusche durch eine Türe abgetrennt. Der Fluchtweg aus der Garderobe führt über einen Korridor ins Treppenhaus. Somit führt der Fluchtweg streng genommen aus der Dusche über zwei Räume oder zählen Garderobe und Dusche zusammen als ein Raum?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Im Sinne der Definition «Raum» der Brandschutzrichtlinie 10-15 kann die Dusche auch als untergeordnet betrachtet werden (wie z.B. auch Toiletten o. Ä.).

Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten Brandschutz gibt es keine Vorgaben, wo die Türen angeordnet werden müssen, solange die Fluchtwegdistanz bis zu einem sicheren Ort (horizontaler Fluchtweg oder ins Freie) von jedem Punkt im Raum aus maximal 35 m beträgt.