Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden
In einer Schule ist der Abschluss zum vertikalen Fluchtweg REI60 (EI30 Türen). Eine Front ist verglast und mit einer Fluchttüre versehen. Stimmt es, dass die Front in EI30 ausgeführt werden kann, wenn sie weniger als 3m x 3m misst, und ansonsten EI60 (Türen: EI30) sein muss?
Stimmt es, dass Brandschutzmanschetten bei PE Rohren nur ab einem Rohrdurchmesser vom 110mm erforderlich sind? Die PE-Leitungen liegen in Steigschächten, welche im Bereich der Bodenplatten abgeschottet werden. Die Schächte werden mit 18-mm-Gipsplatten verkleidet, aber nicht ausgeflockt. Ist bei jeder Rohrdurchführung eine Manschette notwendig oder reichen Weichschotts?
Auf unserer Bühne möchten wir gerne einen Vorhangstoff mit dem Brandklasse: DIN 4102 B1, NF M1, NFPA 701 einsetzen. Ist dieser in der Schweiz zugelassen?
Für ein Treppengeländer möchte ich HPL-Kompaktplatten verwenden. Die Platten haben die Klassifizierung 5.3 und B-s1,d0 nach EN 13501-1. Entspricht dies RF1? Können diese Materialien in einem vertikalen Fluchtweg verwendet werden? Was sind die Anforderungen an die Unterkonstruktion, wenn diese allseitig mit 6 mm HPL-Platten verkleidet wird?
Objekt: Schule, Gebäudehöhe bis 11 m hoch, Kanton Bern
Die Klassifizierungen EN 13501-1 B-s1-d0 sowie die Brandkennziffer 5.3 entsprechen RF2. Zuordnungstabelle finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 13-15 Baustoffe und Bauteile, Ziffer 2.4.
Ich plane Medienmöbel. Darin werden Laptops oder Tablets gelagert, aufgeladen und nach Bedarf wird ein Update durchgeführt. Geräte und Netzteil erhitzen sich beim Aufladen. Gibt es in den Brandschutzvorschriften Vorgaben bezüglich der Materialisierung der Medienmöbel und sind weitere Regelungen zu beachten?
Das Brandverhalten von Möbeln im Zusammenhang mit Elektrogeräten ist in den Brandschutzvorschriften nicht geregelt. Festgelegt ist jedoch der Grundsatz, dass in horizontalen (Korridoren) und vertikalen Fluchtwegen (Treppenhäusern) keine oder nur sehr geringe Brandlasten und Aktivierungsgefahren erlaubt sind.