Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.

Bei einem Bürogebäude aus den 60er-Jahren möchten wir die Fassade sanieren und eine Lüftung einbauen. Im Innenbereich ist kein Umbau geplant, es findet auch keine Umnutzung statt. Muss mit dieser Sanierung nun das gesamte Gebäude an die neuen Brandschutzvorschriften angepasst werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch, im Kanton Bern

Wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden, müssen bestehende Gebäude an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Wir renovieren bei unserem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen die Türen. Müssen die Wohnungseingangstüren die Anforderung EI 30 erfüllen? Welche Anforderungen gelten an die Haupteingangstüre zum Treppenhaus? Braucht es eine Panikfunktion?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, im Kanton Bern

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohnung als Brandabschnitt ausgestaltet werden. Damit müssen die Wohnungseingangstüren einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen.

Ein neues Video zu Brandschutz bei Umbauten ist auf Heureka online

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit der Gesamtsanierung hat sich das Musikhaus der PHBern aussen kaum verändert, innen wurde es bis auf Decken und Stahlträger rückgebaut. Im Video auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» zeigen wir Ihnen, wie sich der industrielle Charakter dank eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts auch im Innern erhalten liess.

Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein.

Liftschachttüren – was gilt mit der neuen Norm im Kanton Bern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Am 1. September 2017 tritt die neue Aufzugsnorm SN 81-20/50 in Kraft. Sie gilt für neue und bestehende Personen- und Lastenaufzüge mit Personenbegleitung. Nach der neuen Norm dürfen nur noch Anlageteile eingesetzt werden, die je nach Brandbelastung einen Feuerwiderstand von E30 oder E60 aufweisen.

Müssen Bauteile aus den 1970-er Jahren, die im Betrieb akzeptiert wurden, bei einer «Pinselsanierung» ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Bei einem Altersheim mit 3 Wohngeschossen in Massivbauweise aus den 1970-er Jahren wird ein Neubau geplant, der im Erd- und Untergeschoss mit zwei Bestandsbauten verbunden ist. Die Bestandesbauten sollen mit einer «Pinselsanierung» erneuert werden. Sind bestehende Bauteile wie Zimmertüren (F30), die bei der Erstellung eingebaut wurden und im Betrieb akzeptiert sind, bei einer Pinselsanierung ebenfalls zu modifizieren resp. zu ersetzen? Oder kann von einer Bestandsgarantie ausgegangen werden, da weder Nutzung noch Raumteilung angepasst werden?

Objekt: Altersheim